Einbürgerung

Über 30.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich im Jahr 2019 einbürgern lassen – jedes Mal eine Erfolgsgeschichte! 2020 waren es aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie und dem Rückgang der Einbürgerungen von Britinnen und Briten rund 25.000 Menschen. Im Jahr 2021 ließen sich 29.250 Personen einbürgern. Diese kamen aus vielen unterschiedlichen Nationen und haben nun den deutschen Pass mit allen staatsbürgerlichen Rechten und auch Pflichten. Wir möchten noch mehr Menschen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, ermutigen, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen: Von den im Jahr 2021 insgesamt 2.753.530 Personen in NRW mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit lebt gut jede zweite bereits seit mindestens acht Jahren hier. Damit ist die für eine Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer erreicht. Diese Menschen möchten wir gerne dafür gewinnen, sich einbürgern zu lassen, damit sie ihre staatsbürgerlichen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Dazu gehört zum Beispiel das Wahlrecht.

Voraussetzungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Staatsangehörigkeitsgesetz. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört der Mindestaufenthalt von in der Regel acht Jahren mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus, die Klärung Ihrer Identität, Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts, ausreichende Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Ihr Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Abgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Davon gibt es jedoch viele Ausnahmen, zum Beispiel verkürzt sich der Mindestaufenthalt von acht Jahren in Deutschland auf sechs Jahre, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen. Zusätzliche Ausnahmen gibt es für Einbürgerungen im Zusammenhang mit Einbürgerungen des Ehegatten, mit Einbürgerungen von Kindern und für Ältere. Wenn Ihre bisherige Staatsangehörigkeit die eines EU-Staates ist oder aus den Staaten Argentinien, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama und Uruguay, Brasilien, Dominikanische Republik, Afghanistan, Algerien, Angola, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Nigeria, Syrien, Thailand und Tunesien stammt, können Sie in der Regel Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Möglichkeiten

Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde, ob Sie für die deutsche Staatsangehörigkeit die notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Schauen Sie, was unsere Integrationsvorbilder zum Thema Einbürgerung sagen. Eine Einbürgerung, das heißt Ihre Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit, führt nicht dazu, dass Sie Ihre persönliche Identität und Geschichte aufgeben müssen. Vielfalt ist in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich willkommen.

Chancen

Mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Das wichtigste ist Ihr Recht, bei kommunalen Wahlen, der Wahl des Landtags und der Bundestagswahl mitzumachen. So können auch Sie bestimmen, wie die Zukunft in Nordrhein-Westfalen gestaltet wird.

Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren einer Einbürgerung erhalten Sie in den folgenden Videos, die im Rahmen eines vom MKFFI geförderten Projekts von Studierenden der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Fachbereich Informatik und Kommunikation, Institut für Journalismus und Public Relations, produziert wurden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einbürgerung?

Das Antragsformular sowie eine individuelle Auflistung der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit der zuständigen Behörde.

Wie läuft die Einbürgerung ab?

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, vereinbaren Sie bitte zunächst einen Termin zur Beratung bei der zuständigen Behörde. Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Identitätsnachweis (gültiger Nationalpass oder bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gültiger Personalausweis) mit.

Im Rahmen der Beratung erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens, das Antragsformular und eine individuelle Auflistung der einzureichenden Unterlagen.

Informationen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie auch hier.

Wie gut muss ich Deutsch können, um eingebürgert zu werden?

Deutsche Sprachkenntnisse erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und verhindern dadurch Ausgrenzung. Die deutsche Sprache ermöglicht Ihnen, in Kontakt zu anderen zu treten, sich zu verständigen – und verstanden zu werden. Deshalb werden für eine Einbürgerung „ausreichende” Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben Sie, wenn Sie die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat „Deutsch” in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen. Das ist das sogenannte „Niveau B 1” des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Ein Sprachzertifikat erhalten Sie bei jedem anerkannten Sprachprüfungszentrum. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.

Deutschkenntnisse können zudem über einen deutschen Bildungsabschluss, d.h. einen schulischen Abschluss, den Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer deutschen Hochschule oder einen beruflichen Abschluss nachgewiesen werden. Zum Nachweis des Abschlusses müssen Sie das entsprechende Abschluss-/Prüfungszeugnis vorlegen.

Auch der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Gesamtergebnis B1 im Rahmen des Integrationskurses kann ein Nachweis der Sprachkenntnisse sein. Voraussetzung ist, dass in allen Fertigkeitsbereichen das Ergebnis B1 erzielt wurde.

Wenn Sie Deutschkenntnisse wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht erwerben können, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Einbürgerung. Das gleiche gilt, wenn Sie aufgrund Ihres Alters keine deutschen Sprachkenntnisse mehr erwerben können (in der Regel ab 65 Jahre).

Was ist der Einbürgerungstest und wie kann ich mich vorbereiten?

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich einbürgern zu lassen.

Die Prüfung besteht aus einem Test mit 33 Fragen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft" – drei Testfragen beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen.

Mit folgenden Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten:

Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Zu der Prüfung bringen Sie bitte Ihren Identitätsnachweis (gültiger Nationalpass oder bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gültiger Personalausweis) mit.

Eine Liste der Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Die Kenntnisse werden auch durch den Test Leben in Deutschland im Rahmen eines Integrationskurses nachgewiesen, wenn 17 der 33 Fragen richtig beantwortet wurden.

Ein Einbürgerungstest ist nicht unbedingt nötig, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse durch einen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen können. Das kann ein Hauptschulabschluss oder ein höherwertiger Abschluss sein.

Von einem Einbürgerungstest können Sie befreit werden, wenn Sie die hierfür erforderlichen Kenntnisse wegen einer Krankheit oder Behinderung oder aufgrund Ihres Alters nicht erwerben können.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Bitte beachten Sie: Ein bestandener Einbürgerungstest ersetzt nicht den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieser Nachweis ist für die Einbürgerung zusätzlich erforderlich.

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